Mutterschaftsrichtlinien
Der Umfang der Betreuung und Überwachung einer Schwangerschaft ist in den sogenannten Mutterschaftsrichtlinien festgelegt, die für alle mit der Betreung von Schwangeren befassten Ärzte und auch Hebammen verbindlich sind.
Alle während der Schwangerschaft duchgeführten Untersuchungen und erhobenen Befunde werden im Mutterpaß dokumentiert. Die Einführung dieser Schwangerschaftsvorsorge hat zweifelsfrei zu einer starken Abnahme der mütterlichen und vor allem kindlichen Erkrankungs- und Sterbehäufigkeit im Zusammenhang mit der Schwangerschaft geführt.
Schwangerschaftsvorsorge
Die Vorsorgeuntersuchungen werden in bestimmten Intervallen durchgeführt. Bewährt hat sich bei einer ungestörten Schwangerschaft ein Abstand zwischen den Untersuchungen von 4 Wochen in den ersten 4 Monaten, dann alle 3 Wochen in den kommenden 3 Monaten, schließlich alle 2 Wochen in den verbleibenden 3 Monaten. Bei erkennbaren Risiken oder Störungen der normalen Schwangerschaft sind ggf. weitere Untersuchungen notwendig.
Bei diesen Untersuchungen wird der Blutdruck gemessen, eine Urin-Untersuchung durchgeführt, die Schwangere gewogen, regelmäßig der rote Blutfarbstoff (Hämoglobin) bestimmt sowie eine Untersuchung des Muttermundes vorgenommen, um Risiken für eine drohende Frühgeburt rechtzeitig erkennen zu können.
Zu Beginn der Schwangerschaft wird Blut abgenommen. Daraus wird die Blutgruppe, der Antikörper-Titer, der Schutz vor Röteln sowie auf Lues und evtl. HIV untersucht. Die Untersuchung auf Antikörper wird zwischen der 24. und 27. Woche wiederholt. Außerdem sucht man über einem Abstrich aus dem Muttermund eine nach Chlamydien. Dieser Erreger spielt eine große Rolle bei der Entstehung von Fehl- und Frühgeburten.
In der Spätschwangerschaft wird nochmals Blut abgenommen, um nach einer bestehenden Hepatitis B -Infektion zu fahnden.
Ultraschall-Screening
Bei einer normalen Schwangerschaft gehören 3 Ultraschall-Untersuchungen zur Mutterschaftsvorsorge.
Die erste Untersuchung wird zwischen der 9. und 12. Woche, die zweite zwischen der 19. und 22. Woche und die dritte zwischen der 29. und 32. Woche durchgeführt. Weitere Ultraschalluntersuchungen sind gemäß der Mutterschaftsrichtlinien nur bei Bestehen einer speziellen Indikation vorgesehen. Auf Wunsch bieten wir Ihnen zusätzliche Untersuchungen als "Baby-Fernsehen" an.
Etwa ab der 28. Schwangerschaftswoche werden Aufzeichnungen der kindlichen Herztätigkeit und der Wehentätigkeit (CTG) vorgenommen.