Ohne nicht mehr denkbar
kindliches Gesichtsprofil
Die Ultraschalldiagnostik ist zu Recht nicht mehr aus der Geburtshilfe wegzudenken.
So können viele Störungen und Abweichungen des normalen Verlaufes einer Schwangerschaft nur durch eine Ultraschall- Diagnostik erkannt und überwacht werden.
Außerdem kann die "Live"-Betrachtung des eigenen Kindes die frühzeitige Eltern-Kind-Bindung vertiefen.
Der normale Ultraschall ist für das ungeborene Kind ungefährlich.
Spezielle Untersuchungen sind die feto-maternale Doppler-Sonografie und die fetale Echokardiografie zur Erkennung von kindlichen Herzfehlern. Beide Untersuchungen werden in unserer Praxis routinemäßig angewendet.
Hier ist der Ultraschall unverzichtbar:
- Vitalitätsnachweis in der Frühschwangerschaft
- frühzeitiger Nachweis einer Fehlgeburt (bevor Blutungen einsetzen)
- Nachweis von Organfehlbildungen
- Nachweis von Störungen der Placenta (Mutterkuchen), z.B. Placenta praevia, vorzeitige Ablösung, Verkalkungen etc.
- Störungen der Fruchtwassermenge
- Überwachung des kindlichen Wachstums, frühzeitiges Erkennen von Mangelgeburten
Zunächst vaginal, dann abdominal
Bis etwa zur 12. Woche wird die Untersuchung von vaginal durchgeführt (Vaginalsonografie), danach vom Bauch her ("abdominal").
3 Screening-Untersuchungen
Während einer normalen Schwangerschaft sind laut Mutterschaftsrichtlinien 3 Ultraschalluntersuchungen vorgesehen.
Die erste dieser sogenannten Screening-Untersuchungen wird zwischen der 9. und 12. Woche durchgeführt, die zweite zwischen der 19. und 22. Woche und die dritte zwischen der 29. und 32. Woche der Schwangerschaft.
Weitere Ultraschall-Untersuchungen sind laut Anlage 1b der Mutterschaftsrichtlinien nur bei Störungen des normalen Schwangerschaftsverlaufes vorgesehen
